Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu prüfen und Beanstandungen dem Frachtführer innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist mitzuteilen.
    Schadensersatzansprüche bei Überschreiten der Lieferzeit sind ausgeschlossen.

  2. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten mit den ersten und neuen Modellen unverzüglich zurückgeschickt werden.
    Weitergehende Ansprüche, einschließlich Regressansprüche dritter Personen, sind ausgeschlossen.

 3.  Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
      bei Rücksendungen den Rechnungsbetrag zu kürzen oder Zahlungen zurückzuhalten.

 4.  Die Preise verstehen sich netto ohne Abzüge + MwSt. Rechnungsbeträge sind fällig innerhalb 14 Tagen.
      Die bei Zahlungsverzug entstehenden Mahngebühren und sonstige Barauslagen gehen zu
      Lasten des Schuldners.
      Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug Bankzinsen zu berechnen.

 5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller vorausgegangenen und auch zukünftigen Forderungen, die EGGER aus der Geschäftsverbindung erwirbt, Eigentum von EGGER. Vor der restlosen Bezahlung – Entsprechendes gilt für Kontokorrent- und Saldenvorbehalt bei verlängertem Eigentumsvorbehalt – darf weder eine Pfändung, Sicherheitsübereignung noch die Abtretung der Forderung im Rahmen eines Factoring o.ä. Verträge vorgenommen werden. Bei Lieferantenrechnungen gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für EGGER-Forderungen. Wird die Ware durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für EGGER. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht EGGER gehörenden Waren, erwirbt EGGER Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an EGGER ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen, nicht EGGER gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Betrages an EGGER ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. EGGER nimmt diese Abtretungen an. 

 6.  Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten.
     Diese Lieferbedingungen gelten für jeden uns erteilten Auftrag.

Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Preisänderungen vorbehalten.  

Lieferberechtigungs-Nr. 76003